Für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T

Bitte erscheinen Sie zum Termin mit Brille oder Kontaktlinsen, sofern Sie diese bereits benötigen.

HINWEIS:

Für den Lkw-Führerschein (Klassen C/CE) ist ein

Gutachten  von einem Augenarzt (nach Anlage 6 FeV) zwingend erforderlich,

das nicht älter als zwei Jahre sein darf. Es prüft Sehkraft, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Farbensehen.