Für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T
Bitte erscheinen Sie zum Termin mit Brille oder Kontaktlinsen, sofern Sie diese bereits benötigen.
HINWEIS:
Für den Lkw-Führerschein (Klassen C/CE) ist ein
Gutachten von einem Augenarzt (nach Anlage 6 FeV) zwingend erforderlich,
das nicht älter als zwei Jahre sein darf. Es prüft Sehkraft, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Farbensehen.


